Null Diskriminierung

bei HIV




Einreisebeschränkungen

Immer noch verweigern einige Länder Menschen mit HIV die Einreise. In manchen Ländern wird man nur zeitweise geduldet. Genaue Infos zu euren Reiseländern findet ihr unter: www.hivtravel.org


"ANST"

Mit dem Kürzel "ANST "für Ansteckungsgefahr werden in Akten und in elektronischen Datenbanken der deutschen Polizei (INPOL) Personen gekennzeichnet, die mit HIV, Hepatitis B oder Hepatitis C infiziert sind. Obwohl eine Hepatitis heute behandelbar ist und geheilt werden kann und Menschen mit HIV bei Behandlung unter der Nachweisgrenze sind, wird an dieser unsinnigen und diskriminierenden Praxis festgehalten.

 

Hier geht es zu den Aktionen von pro plus berlin e.V und den Münchner Positiven zu diesem Thema.


§ Recht und Gesetz

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Vor allem im beruflichen Bereich ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine große Hilfe. Es verbietet zum Beispiel, Menschen aufgrund ihrer Behinderung zu benachteiligen. Laut eines Gerichtsurteils des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.12.2013, Az. 6 AZR 190/12) gilt dieses auch für die HIV-Infektion.


Strafrecht

Im deutschen Recht ist die absichtliche oder fahrlässige Weitergabe von HIV als Körperverletzung eingestuft und ist somit strafbar. Ob eine Strafe tatsächlich verhängt wird, hängt aber davon ab, ob der:die HIV-Negative von der HIV-Infektion seines Gegenübers gewusst und eingewilligt hat, ungeschützten Sex zu haben.

 

Strafrechtlich auf der sicheren Seite:

  • Alles für den Schutz des:der Partner:in tun, z.B. durch Kondome
  • Einvernehmlich auf das Kondom verzichten. (Einverständnis vor Zeugen o. dokumentiert)

Ob eine Viruslast unter der Nachweisgrenze ein ausreichender Schutz für den:die Partner:in ist, wird von deutschen Gerichten noch sehr unterschiedlich beantwortet.

 

Es gibt aber in Deutschland keine Pflicht, Sex-Partner:innen von der HIV-Infektion in Kenntnis zu setzen.


Sozialrecht

Das Sozialrecht regelt die Absicherung und Teilhabe für Menschen, die sich finanziell nicht selber versorgen können, zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Behinderung.

 

Es umfasst folgende soziale Sicherungssysteme:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung sowie
  • Arbeitslosengeld I und II („Hartz IV“)
  • Grundsicherung

Wir empfehlen, bei Fragen oder im Konfliktfall eine spezialisierte Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Zum Beispiel diese:



Das Interview

Viele von uns waren fassungslos, als sie Berichte über das Urteil zum Marburger Zahnmedizinstudenten lasen. Wir wollten mehr wissen und sprachen mit dem Rechtsanwalt Jacob Hösl.

Hier gehts zum Interview.