Beitragsordnung gemäß §5 Nr. 2 und 3 der Satzung von aktHIV.de e.V.
1. Der Mitgliedsbeitrag wird wie folgt gestaffelt:
a) Jahresbeitrag Mitglieder (z.B. Blogs, Netzwerke, Vereine) 60,00€ (monatlich 5€)
b) Ermäßigungen
- nichterwerbstätige Mitglieder (z.B. Blogger*in) 30,00€
c) Fördermitglieder (lt. §4 nr.2) - mindestens 60,00€
2. Zahlungsweisen
a) Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 15.02. des laufenden Kalenderjahres fällig.
b) In der Regel ist die Zahlung des Mitgliesbeitrages per Einzugsermächtigung
gängiger.
c) Alternativ kann der Mitgliedsbeitrag bis zum Fälligkeitsdatum auf das
Vereinskonto eingezahlt werden.
3.) Härtefallregelung
Eine Stundung des Mitgliederjahresbeitrags ist mit einem schriftlichen begründeten
Antrag für maximal ein Jahr möglich. Ein begründeter Antrag liegt vor, wenn dem
Mitglied die Insolvenz droht oder er sich in einer prikären finanziellen Situation befindet.
4.) Sonstiges
a) Ermäßigungen müssen schriftlich beantragt und nachgewiesen werden.
b) Vom Beitrag befreit werden können Mitglieder, deren monatliches Einkommen
UNTER der aktuellen Bemessungsgrenze des Sozialhilfesatzes / der Grundsicherung liegt.
Die Beitragsordunung tritt am 20.09.2020 in Kraft.